Quelle: Balver Buch 1930.
Zuerst erschienen in Nr. 89 des »Zentral-Volksblatt« im Jahre 1876
Der Brand von Balve im Jahre 1789
Von Anton Höynck
So fest wie Balve! Wer kennt dies Sprichwort nicht? Wenn jemand an Ort und Stelle nicht bekannt ist, so könnte er zu der Meinung kommen, Balve sei eine Festung ersten Ranges, mit tausenden von Soldaten besetzt und von Kanonen stand. Dem ist indes nicht so. Stadtmauern sind da keine, die ganze Besatzung besteht aus einem Gendarm und zwei Polizeimännern. Aber das ist wahr, Balve ist eine Festung gewesen. Am Anfang des 15. Jahrhunderts wurde es mit Mauern umzogen, die in den damaligen kriegerischen Zeitläuften, insbesondere in den wiederholten Fehden der Grafen von Arnsberg und der Grafen von der Mark den Einwohnern Schutz bieten sollten. Die Befestigungswerke waren entweder so stark, dass man im Ernst gesagt hat: So fest wie Balve, oder sie waren so unbedeutend, dass man mit unserem Sprichwort einen schlechten Witz machen wollte. Nehmen wir einstweilen das Erste an, da man immer das Beste annehmen soll. Wann und wie ist denn diese starke Festung zerstört worden? In welcher Belagerung sind ihre Mauern zerschossen worden? Welcher siegreiche Feind hat diese starke Festung eingenommen und geschleift? Wie ist es gekommen, dass aus der alten Festung nunmehr ein offenes Landstädtchen geworden ist? Nicht feindliche Kanonen oder Kriegszufälle haben hierzu gewirkt, sondern ein großer Brand im Jahre 1789 hat das alte Balve zerstört und aus seinen Ruinen ist das neue Balve erstanden. Manche Einwohner mag aus Erzählungen seiner Eltern und anderer älteren Leute von diesem Ereignis gehört haben, aber die Augenzeugen selbst sind sämtlich bereits vom Schauplatz des Lebens abgetreten. Daher mag hier eine kurze wahrheitsgetreue Mitteilung über den Brand von Balve im Jahr 1789 Platz finden.
Derselbe entstand in der Nacht vom 23. auf den 24. Juli in dem Haus eines Wirtes, der in diesen Tagen mit dem Brauen des Bieres für das herannahende Schützenfest beschäftigt war. Wie das Feuer entstanden ist, hat die gerichtliche Untersuchung nicht feststellen können, doch waren jegliche Anzeichen von böswilliger Brandstiftung ausgeschlossen. Wegen der Nachtzeit wurde das Feuer so spät bemerkt, dass die Bewohner des Hauses nur mit Lebensgefahr sich retten konnten. Das Feuer griff schnell weiter um sich und an eine Löschung war nicht mehr zu denken. Viele retteten nur ihr nacktes Leben und die notdürftigen Kleider, die sie sich bei dem Feuerlärm umgeworfen hatten. Zu der raschen Verbreitung des Feuers trug nicht wenig die schlechte Bauart der Häuser, die vielen Strohdächer und vor allem die enge Nähe der Häuser bei, die sämtlich mit Ausnahme der Kirche und einiger umliegenden Gebäude, in dem Festungsviereck eingepfercht waren. Eine entsetzliche Verjährung bot sich nach dem Brande dem Auge dar. Balve zählte damals 85 gebaute Hausplätze (die Nrn. 85-96 bezeichneten unbebaute Hausplätze). Außer der Kirche und den umliegenden Gebäuden: Pastoralrat, Schulhaus usw., die vom Schauplatz des Brandes ziemlich weit entfernt waren, und außer dem Hospital, Rathaus und Stadtkapelle waren von Privathäusern nur die Nrn. 21-23,68-73, ferner das sogenannte Richters Wohnhaus, das Drostenhaus, dann noch des Anton Meyers und Diedrich Pütters Wohnhaus verschont geblieben. 64 Wohnhäuser und fünf und 20 Nebengebäude waren zerstört. Die umliegenden Ortschaften beeilten sich durch hier Sendung von Lebensmitteln und Geld die augenblickliche Not der Abgebrannten zu lindern. Eine wichtigere Frage aber war die, wie man wieder aufbauen solle.
Auf einem von dem kurfürstlichen Richter Schultes in Balve an die kurfürstliche Regierung in Arnsberg erstatteten Bericht über das Brandunglück bestellte der Landdrost von Weichs den oben genannten Beamten als Kommissar zur Abwicklung der Entschädigungsfrage und zur Überwachung des Neubaues. In einem späteren Bericht der Regierung in Arnsberg an den Kurfürsten, wurde, weil man Fahrlässigkeit als Grund der Entstehung des Brandes annahm, diesem vorgeschlagen, nur ein Drittel des sonst fälligen Betrages aus der Feuersozietät anweisen zu lassen. Doch der Kurfürst genehmigte diesen Strafabzug nicht, sodass jeder seinen vollen Anteil erhielt. Der Regierungskommissar hielt alsbald am 27. Juli und den folgenden Tagen mit den Bürgern beratschlagen und Lokaluntersuchungen, um einen neuen Bauplan aufzustellen. Gleich anfangs war durch eine Verfügung der Regierung bestimmt, dass keiner ohne besondere Genehmigung seine alte Hausstätte wieder bebauen sollte. Die leitenden Punkte bei Bestimmung des neuen Bauprojektes waren einesteils größere Ausdehnung des Ortes, da man deutlich die enge Verbindung der Häuser als Grund der schnellen Verbreitung des Brandes erkannt hatte, und bei denselben Verhältnissen ähnliche Unglücke für die Zukunft wieder befürchten musste, andernfalls eine regelmäßige schönere Bauart im Innern der Stadt. Zu dem ersten Zwecke war unbedingt die Niederlegung der alten Stadtmauer nötig. Man konnte dies umso eher beschließen, als die Befestigungswerke in der damaligen Zeit längst ihre Bedeutung verloren hatten. Es wurde demnach beschlossen, die Mauern zum Abbruch verkaufen zu lassen soweit nicht Häuser auf denselben Ständen, und soweit nicht das Material zum Bau der Brücke in dem Mühlenkamp erforderlich sei. In den städtischen Protokollen wird vermerkt, dass das oberste Tor mit einem Teil der anschließenden Mauer zu finden 30 Talern, das Tor zu sechsten 30 Talern verkauft sei. Eine weitere Frage war, nach welcher Richtung hin das Stadtterrain ausgedehnt werden sollte. Man war einstimmig für die Richtung nach dem sogenannten Mühlenkampe, weil die übrigen angestoßenen Flächen die besten Gärten und Wiesen enthielten, die man erhalten wollte. Auch bestimmte man ein paar Hausplätze vor dem Obersten Tor. Ein Teil der Bürger wollte letzteres nicht durchgehen lassen, weil dann die Kirche und die anderen in der Nähe befindlichen Gebäude, namentlich aber das mit Schindeln gedeckte Schulhaus leicht in Feuersgefahr kommen würde. Diese Vorstellung wurde indes keine Folge gegeben. Nachdem auf diese Weise ein ausgedehntes Bauterrain gewonnen war, konnte man auch eine zweckmäßigere und schönere Einrichtung im Innern der Stadt treffen. In dieser Hinsicht gab die Bürgerschaft folgendes Gutachten ab:
- Die einzelnen Häuser sollen weiter als bisher voneinander entfernt stehen.
- Es sollen keine Rauchfänge in den neuen Häusern geduldet werden, sondern Schornsteine angelegt werden. Einige erinnerten indes, dass man solche, die nur 300 Taler und darunter aus der Feuersozietät erhalten würden, mit Anlegung von Schornsteinen nicht belästigen möge.
- Es sollen keine Mistplätze mehr vor den Häusern geduldet werden.
- Die neuen Häuser sollen mit der Front in eine Linie gestellt werden.
- Die in der Richtung der neuen Straßen fallenden Eichbäume und Scheunen müssen weggeschafft werden.
- Falls die noch stehenden Mauerteile eines Hauses Wert haben und der Eigentümer nach dem neuen Bauplan nicht auf die alte Hausstätte wieder aufbauen kann, sollen ihm dieselben erga taxatum vergütet werden.
- Für neue Scheunen wird kein besonderer Platz zugewiesen. Sind solche nachweisbar nötig, so müssen dieselben außerhalb der Stadt auf der Balver Waldemei gegen die gewöhnliche Abgabe errichtet werden. Dies ist der Grund, warum man später manche Scheunen in der Nähe der Stadt sah
Aus diesen Vorschlägen, die ein teilweises Bild von der früheren Bauart und Einrichtung der Stadt geben, entwarf der Landmesser Gipperich den neuen Bauplan. Namentlich wurden in demselben festgesetzt, nur zwei Häuser dürfen unmittelbar aneinandergebaut werden. Dann folgte von der Seite ein Zwischenraum von 40 Fuß. Nach vorn und hinten ist der Zwischenraum 60 Fuß. Dieser Bauplan wurde sodann von dem Vicarius Schmale noch etwas geändert, namentlich in der Absicht, um den Eigentümern der noch stehenden oder nicht ganz zerstörten Häuser, die durch strenge Ausführung des Bauplans mehrfach geschädigt wären, gerechter zu werden. In dieser neuen wenig veränderten Fassung wurde der Plan der kurfürstlichen Kanzlei in Arnsberg vorgelegt und von dieser als maßgebend für den Neubau bestätigt.
Wie es zu geschehen pflegt, kamen bei dieser Angelegenheit die Interessen der Einzelnen mit dem allgemeinen Besten auf den Widerspruch. Einzelne Bürger, die sich geschädigt glaubten, oder für sich günstigere Bedingungen haben wollten, protestierten und supplizierten in langatmigen Schreiben bei der Behörde gegen die Bestimmungen des Bauplans.
Es war schwer, das allgemeine Beste zu sichern und zugleich dem Wunsche jedes Einzelnen gerecht zu werden. Dem Commissar Schultes, der mit Eifer und Unparteilichkeit handelte, waren manche Fertigkeiten hieraus erwachsen und er hatte bereits nach kurzer Zeit um Enthebung von seinem Auftrage gebeten. Sein Nachfolger war der Richter Gronartz aus Stockum geworden. Unter diesen Umständen wahrlich vieles hin und her Schreiben der Bürger und der Behörden die definitive Festsetzung des Bauplans lange und über den Winter hinaus verzögert worden. Einzelne Einwohner hatten unterdessen eigenmächtig wieder gebaut. Zwar ergingen scharfe Befehle hiergegen, aber jene erklärten, dass sie, wenn sie nicht ihre Gesundheit aufs Spiel setzen wollten, bei Regen und Kälte unmöglich unter freiem Himmel oder in verfallenen Mauern herbergen könnten. So kam es, dass die und da die genaue Ausführung des Bauplanes verhindert wurde, der indes im Ganzen gleichwohl durchgeführt ist. – Um das Material zum Bauen desto billiger und leichter zu haben, hatte ein Gemeindebeschluss bestimmt, jeder durch den Brand beschädigte Bürger solle Anspruch auf drei Bäume aus der städtischen Waldemei haben, wovon der eine zu Pfostholz, der andere zu Balken, der dritte zu Sparren verwendet werden solle. Auch wurde auf städtische Kosten eine Pfannenbäckerei auf dem Holenbrauke eingerichtet.
Nach und nach erhob sich Balve aus seinen Ruinen. Seine neue Gestalt war schöner als die alte. Die neueste Gestalt aber erhielt es durch die ein Jahrzehnt später angelegte breite und gerade Straße durch die Mitte des Ortes. Wie der Hauptweg früher beschaffen war und welchen schlechten Beinamen Balve davon bekommen hatte, wollen wir, um die patriotischen Gefühle zu schonen, verschweigen*). Nicht verschwiegen aber soll werden, wie ungerechtfertigt eine Äußerung in dem neuen Lesebuch für Elementarschulen ist, wo Balve als »verfallen« bezeichnet wird. Fremde, das heißt solche Fremde, die wirklich da gewesen sind, pflegen Balve als ein freundliches Städtchen zu bezeichnen.
So ist seit fast 100 Jahren die alte Festung Balve verschwunden. Nur ein Stück vom Stadtgraben ist von dem aufmerksamen Beobachter zu entdecken, und einige mit den Häusern verwachsene Teile der Stadtmauer. Aber fort und fort lebt die Erinnerung an die alte Feste in unserem Sprichwort: »So fest wie Balve«.
Fest wie eine Mauer soll der Mensch sein. Er darf nicht ein Rohr sein, das vom Winde hin und her bewegt wird. Sein sittlicher Charakter, sein Gewissen soll wie eine Festung sein, die im Sturme unerlaubter Zumutungen aushält und mit schlechten Grundsätzen nicht kapituliert. Welche Ehrenpflicht legt den Einwohnern unseres Ortes das alte Sprichwort nahe: »So fest wie Balve«?
*) Gemeint ist die alte Bezeichnung „Schlamm-Balve“