Im Jahr 1872 gab es erste Initiativen aus der Bürgerschaft zur Gründung einer freiwilligen Feuerwehr für Balve. Dem ging ein verheerender Brand im Jahr 1871 voraus, über dessen Ort und Ursachen hier nicht berichtet wird. Man wollte aber Konsequenzen für die Zukunft ziehen und klare Strukturen aufbauen, weil die Organisation der Löschmaßnahmen offenbar völlig chaotisch war.
Dazu wurde ein Antrag zur Gründung an die Regierung in Arnsberg gestellt mit dem Ziel, einen Verein mit demokratischer Verfassung aufzubauen. Dem lag wohl die Erkenntnis zugrunde, dass der Bürger sich nicht alleine auf die Obrigkeit berufen und verlassen konnte, sondern vielmehr sein Schicksal selbst in die Hand nehmen sollte. Die ersten freiwilligen Feuerwehren in Deutschland entstanden in der Zeit der Bürgerlichen Revolution um das Jahr 1848 (vgl. WP:Geschichte der Feuerwehr).
Gegen die Vorstellungen der Gemeindevertretung argumentierte der Amtmann Schlüter, dass dies nicht erforderlich sei und durch eine solche Organisation der Feuerpolizei die besten Kräfte der Stadt entzogen würden. Wie der Antrag der Balver letzlich vom Landrat beschieden wurde, ist hier nicht dokumentiert. Es sollte aber offenbar noch 50 Jahre dauern, bis die Freiwillige Feuerwehr in Balve tatsächlich gegründet wurde, zum Wohle der Stadt.
Adalbert Allhoff-Cramer
Stadtarchiv Akte A BA 1025: Freiwillige Feuerwehr
Datum des Berichts: Vermutlich November 1871
Autor: Gemeindevorsteher Schulte
Es lässt sich nicht verkennen, daß
bei den zuletzt unter dem 23. September
hier ausgebrochenen Brande verschiedene
Übelstände zu Tage getreten sind,
deren Beseitigung nicht bloß wünschens-
werth, sondern als nothwendig erkannt
werden muss. Der Mangel vorheriger
Organisation stellte sich auch eindeutig
heraus:
Zunächst wurden die Mobilien
aus den in Brand stehenden Häusern
allerwärts hin verschleppt und mußten
später durch die Eígenthümer
wieder zusammengeführt werden. Leute,
die sich als durchaus untauglich und unprak-
tisch bei den Rettungsfunctionen erwiesen,
liefen immer(?) durcheinander. Woher am
leichtesten Wasser herbeigeschafft
werden konnte, wußte augenblicklich
niemand sofort zu bestimmen, und erst
nach und nach wurde es mit vieler
Mühe ermöglicht, einigermaßen Ordnung in
den Reihen herzustellen. Das Feuer brannte(?)
von 1/2 7 Uhr Abends die Nacht hindurch und
war folgenden Tages noch nicht ganz be-
wältigt. Schon auf Mitternacht zogen sich
die Löschmannschaften mehr und mehr vom
Brandplatze zurück. Schließlich blieben nur
15 höchstens 20 Leute anwesend, wo die
Gefahr noch keineswegs beseitigt war,
und dank der herrschenden Windstille
nicht weiter um sich griffen. Diese wenigen
Mannschaften, die stand gehalten hatten,
lag es schließlich ob, die Löscharbeiten alleine
zu besorgen. Einige von ihnen waren auf
dem Dach der von dem Feuer ergriffenen
Häuser dringend nöthig, und die wenigen
Übrigen hatten mit außerordentlichen
Anstrengungen nicht bloß zunächst die
Füllung der Spritzen mit Wasser zu besorgen,
sondern … auch die Handhabung der
Spritzen, die Wasserschläuche und sonstigen Rettungs-
gegenstände allein zu meistern.
Wegen(?) dieser und auch anderer Übelstände,
die der Unterzeichnete anführen
könnte, kann er es nur als dringend
gebotene Pflicht erachten, den Wünschen
aller gutgesinnten Bürger hier entgegen zu
kommen, daß schleunigst Einrichtungen
getroffen werden, wodurch eine Wieder-
holung diesartiger Mißstände beseitigt
wird. Er glaubt, daß dieses am
Zweckmäßigsten für den hiesigen Ort durch
Einführung einer freiwilligen Feuerwehr
erreicht werden kann. Zu Führern der
Feuerwehr werden die Einflußreichsten unter
den Bürgern ganz gewiß gewählt werden,
und unterliegt es keinem Zweifel, daß
die einem solchen Führer zugegebene(?) Leute
bei Bränden ihre Sachen bis auf´s Äußerste
festhalten und wird doch ein umsichtiger
Führer hier auch Ablösungen vornehmen
vornehmen lassen und dafür Sorge
tragen, daß die Leute bei an-
dauerndem Brande nicht fortwährend
überlastet(?) werden, ohne daß die Löschung
irgendwie hierunter leidet, daß vielmehr
durch eine solche Rücksichtnahme viel mehr
wird geleistet werden. Daß die Ordnung
eine Musterhafte ist, das hat sich
bekanntermaßen überall da herausgestellt,
wo man diesartige Einrichtungen geschaffen
hat, und wohl nichts kann auch zum
raschen Herbeieilen und raschen Handeln an-
spornen, als der gegenseitige Eifer, welcher
durch ein solches Institut geweckt wird.
Weil die hiesige Gemeinde-Vertre-
tung die Angelegenheit in die Hand
genommen hat, so wird diese auch Sorge
dafür tragen, daß die Feuerwehr-
Mannschaften diejenigen Sachen bekommen,
zu welchen die Einzelnen am geeignet-
sten sind. Denn Führer werden es sich
angelegen sein lassen, daß sich die
Löschgeräthschaften fortwährend in gutem,
brauchbarem Zustande befinden und sich
jeder Zeit genügend darüber orientiert halten
und in welcher Weise bei vorhandenem Brande
im Orth an dieser oder jener Stelle, am
bequemsten sofort das nöthige Wasser
für die Spritzen herbeigeschafft werden kann, die
Leute am geeignetsten aufgestellt werden, u.s.w.
Man mag einwenden können,
anstelle einer Freiwilligen Feuerwehr genüge
es vollständig, wenn Einrichtungen nach
Vorschrift der Provinzial-Feuer-Polizei Ordnung
geschaffen würden. Diesem steht jedoch so
Manches entgegen, daß man bei näherer
Untersuchung der Einwürfe bald zur Über-
zeugung gelangen muß, wie wenig …
dieselbe ist. Will man die Leute, welche
die schweren Arbeiten beim Brande zu ver-
richten haben, vorher bestimmen, ihnen ihren Posten
vorher ohne Weiteres anweisen, so hat man
sich doch vor Allem die Frage zu stellen: “Werden
diese Leute dann auch rasch, eifrig und ausdauernd
die ihnen zugewiesenen Posten einnehmen …
oder wird vielmehr …………………
………………………………………..
näher auf die Angelegenheit ein, wie
es von mir in der Anlage(?) geschehen ist,
so läßt sich nicht bestreiten, daß am Meisten
jedenfalls bei angehendem Brande durch
ein freiwilliges Feuerwehr-Corps geleistet
werden wird. Ich meinestheils mag nun
nicht länger die Verantwortung tragen, ein
an sich lobenswerthes allgemeines Bestreben
der hiesigen Bürgerschaft länger hinzustellen,
Glauben Sie den ……. durch
die Gemeinde-Vertretung genehmigten Statuten
nachträglich Ihre Genehmigung ertheilen zu
können, so bitte ich um schleunigst gefällige
Rückäußerung, da ich …. …..
……………..eines Fare niente in dieser
Sache nicht länger unterstellt sein mag.
Balve 12. Juli 1872
Die Einführung einer
freiwilligen Feuerwehr
zu Balve betreffend
An die Königliche Regierung
Arnsberg
Bei dem unterm 23. Sept, v.J. aus-
gebrochenen Brande sind verschiedene Übelstände in
Bezug auf die Handhabung des Löschwassers zu Tage
getreten, deren Beseitigung für allgemein als durchaus
nothwendig erkannt wird.
Der Mangel vorheriger Organisation war überall
wahrzunehmen, Die Mobilien aus den in Flammen
stehenden Häusern wurden allerwärts hin verschleppt.
Nur nach und nach erst ließ es sich ermöglichen,
die Reihen zum Heranbringen von Wasser herzustellen,
und einigermaßen Ordnung hineinzubringen. Das
Feuer wüthete von ½ 9 Uhr Abends an, die Nacht hindurch
und war folgenden Tages noch nicht ganz bewältigt.
Nach Mitternacht zogen sich viele Leute ermüdet
zurück, und diejenigen, welche Stand hielten, hatten
mit den größten Schwierigkeiten zu kämpfen, um
weiteren Schaden zu verhüten.
Die Beseitigung dieser und anderer Unordnungen, die
ich anführen könnte, werden in Zukunft, wenn eine
Feuerbrunst ausbrechen sollte, ganz gewiß vermieden
werden, wenn dem Bestreben der hiesigen Bürgerschaft
bessere Vorkehrungen zu treffen, entsprochen wird.
Dem Herrn Amtmann Schlüter habe ich bereits
unterm 20. November v.J. eine ausführliche Darstellung
über die Zweckmäßigkeit der Einführung einer frei-
willigen Feuerwehr angekündigt, weil derselbe
den entworfenen, durch die hiesige Gemeindevertretung
genehmigten Statuten seine Genehmigung versagte. Auch
blieb es wenigen überlassen, die auch …
… zu kämpfen hatten, weitere …
von ….., daß eine
solche Einrichtung hier getroffen werde.
Ich übersandte demselben unterm 13.ten
Dezb v.J.die in Abschrift anliegende Eingabe
an den Königlichen Herrn Landrath von Lilien,
mit dem Ersuchen, solche unter Beischluß den früher über-
gebenen Statuten appedieren(?) zu lassen. Der Herr
Landrath wird dieselben der Königlichen Regierung
zur Genehmigung vorgelegt haben, und bitte
ich daher hochgeneigtest die Genehmigung
erteilen zu wollen.
Schulte, Vorsteher
Balve den 29. July 1872
Auf das gefällige Schreiben vom 28. d.Mts.
theile ich Ihnen ergebenst, daß ich die
Organisierung einer städtischen …..
Löschordnung nur als sehr angemessen
und geboten erachte.
Die von dem Herrn Procuristen (?)
Lucas entworfenen Statuten zur Bil-
dung einer freiwilligen Feuerwehr
zeugen von großem Interesse desselben zur
Sache, enthalten auch viel Gutes und ver-
dienen gewiß Anerkennung; dieselben
sind jedoch bei den hiesigen Local-Ver-
hältnissen nicht durchführbar und be-
darf es auch der …. einer
freiwilligen Feuer-Lösch-Gesellschaft
nicht, da für die hiesige Provinz und
speziell für den hiesigen Kreis eine
bestimmte Feuer Lösch Ordnung vorge-
schrieben ist, welche zur Ausführung
gelangen muß.
Nach dem § 68 derselben sollen die zur
Bedienung der Spritzen, zur Herbei-
schaffung der übrigen Feuerlöschge-
räthschaften, zur Heranbringung des
Wassers, zur Rettung von Personen
und Sachen, zur Aufsicht bei den
Sachen etc erforderlichen Mannschaften
und Personen in dem Lokal verband(?)
Kreis ….Ordnungen resp.von
der Ortspolizei Behörde im Voraus
bestimmt werden. Diese Polizei
Bestimmung muß auch in hiesiger Stadt
zur Ausführung gebracht werden und
bin ich gerne bereit, die Vorschläge der Ge-
meinde Vertretung über Besetzung(?) der
verschiedenen Posten resp. Funktionen(?)
entgegen zu nehmen.
Es werden außer den beiden
Spritzenmeistern(?), welche bereits …
und gegen bestimmte Vergütung(?)
angestellt sind, zu ernennen sein.
- Spritzenaufseher und zwar …
für die (ausschließlich zum städtischen
Gebrauch bestimmte) Spritze !, sowie
einer bei der (auch für auswärtigen
Gebrauch zu verwendenden) Spritze
und …. für dieselben.
- Rohrführer (für jede Spritze minde-
stens zwei Personen) welche den An-
ordnungen der Spritzen Aufseher …
Folge zu geben haben,.
- Ordnungsführer (für jede Spritze
mindestens zwei), welche für die …
… der Ordnung im Allgemeinen,
für die Aufstellung, Thätigkeit und
Ablösung der Bedienung der Spritzen
resp. der Druckkammer und für
die Anordnung des zur ….
der Spritze erforderlichen Wasser-
transports zu sorgen haben.
Für die Bedienung der Spritzen …
des vorhandenen …. ohne …
schied zu verwenden sein, da …
bestimmte … resp ….
schiedlich bezeichnen lassen, indem außer
dem …. was bestimmte Coo-
peration resp,. …. meines Wissens
hier nicht …..
- Rettungs Aufseher (mindestens 6 Perso-
nen, welche zunächst für die Herbei-
schaffung der Rettungsgeräthe, dann auch
der Lebend…für möglichste Erhaltung
des in Gefahr stehenden Eigenthums,
für Rettung und Transport der Mobilien(?)
zu sorgen haben.
- Rettungsleute (mindestens 8 Personen)
welche zunächst in Gemeinschaft mit
den Rettungsaufsehern für Herbei-
schaffung der RettungsGeräthe, dann unter
…. der Rettungs Aufseher die
Rettung selbst der bedrohten Personen
resp, Mobilien(?) nach Möglichkeit zu
bewirken haben.
- Für die schleunigste(?) Herbeischaffung
der Spritzen und der … werden
die in der Nähe des Spritzenhauses
wohnenden Hausbesitzer verantwortlich(?)
zu machen sein.
Als Spritzen Aufseher, Ordnungsführer(?)
und Rettungs Aufseher werden sich nur
angesehene, achtbare umsichtige Persönlich-
keiten, als Rohrführer und Rettungsleute
vorzugsweise Handwerker, zu der zuletzt
… Rest fehlt…
Der Amtmann Schlüter
Unterzeichnender erlaubt
sich, von mehreren Seiten
dazu aufgefordert und
von der wohltäthigen
Wirkung der Einrichtung
überzeugt, den
Vertretern der Stadt
Balve einen Entwurf
zur Organisation
einer
freiwilligen städtischen Feuerwehr
vorzulegen.
Er gibt dem Herrn
Amtmann wie der
Gemeinde Vertretung
anheim, denselben zu
prüfen und das, was
nützlich erscheint hin-
zuzufügen, und bittet
dann um Anberaumung
einer Versammlung
von allen Balver
Bürgern, welche
sich für die Sache
interessieren.
Als geeignete
Zeit und Local zu
dieser Versammlung
schlägt derselbe den
ersten Sonntag im
August Nachmittags
4 Uhr in der Knaben-
schule des Herrn Sorett(?)
vor.
Indem ich einer baldigen Rückäußerung
entgegensehe
zeichne mit Hochachtung
Adam(?) Lucas
Satzungen
der
Balver Feuerwehr
- Die städtische Feuerwehr bezweckt durch allseitige
technische Behandlung des Feuerlösch- und Rettungswesen dem
allgemeinen Besten der Stadt Balve ihre Kräfte zu leihen und
durch Einsatz(?), Disziplin und Opferwilligkeit der Mitglieder
sich selbst und der Gesamtheit zu nutzen.
- Die Feuerwehr bildet ein fest organisiertes Corps
dessen Vorstand aus
1 Hauptmann nebst Stellvertreter
4 Zugführer und 4 Stellvertreter
1 Schrift- und Schatzmeister auf drei Jahre mittelst
Stimmenmehr wählt. Bei Stimmengleichheit….
jährlich im August in
eine auf Kosten der Stadt Balve publizierten
Hauptversammlung wählt.
3 Der Feuerwehr können nur unbescholtene Männer, welche
das zwanzigste Lebensjahr überschritten haben als ordentliche
Mitglieder beitreten. Jüngere Leute können, wenn der Vorstand
sie für brauchbar hält, ebenfalls aufgenommen werden,
haben aber kein Stimmrecht.
4 Jedes Mitglied verpflichtet sich bei seinem Antritt
durch Namensunterschrift auf Manneswort zur
strengsten Haltung der Feuerwehr-Satzungen und
zur militärischen strengsten Disciplin in allen dienstlichen
Angelegenheiten.
5 Die Mitglieder werden je nach Alter und Kräften
nach Ansicht der Vorständler in 4 Züge getheilt
Steiger
Spritzenleute
Wasserleute
Berger
6 Die Züge werden bei zahlreicher Betheiligung wieder in
einzelne Rotten zu 8 Mann abgetheilt,
6 Jeden Zug befehligt der Zugführer und alle zusammen
der Hauptmann.
7 Die Aufgabe der Steiger ist, möglichst schnell zur
Brandstätte zu eilen, dort an den Herd des Feuers zu dringen.,
für umsichtiges Retten der Menschen und Mobiliar zu sorgen
und die Rohrführer der Spritzen zu unterstützen.
8 Die Spritzenleute haben vor allem für Herbeischaffung ihrer
Spritze zu sorgen. Bei dieser Arbeit müssen sie jedoch von allen
anderen Mitgliedern der Feuerwehr mit Ausnahme der Steiger,
welche erst zum Brandplatze eilen, unterstützt werden.
Ihr Zugführer bestimmt dann die Aufstellung der Spritze und
die Arbeit und Ablösung der einzelnen Rotten.
9 Die Wasserleute haben zuerst, wie im vorigen §
angedeutet, für Herbeischaffung der Spritze, dann für
Beibringung der Löscheimer und Herstellung der Rotten
für Anreichung der Wassereimer zu sorgen.
Ihr Zugführer bestimmt die Rotten und es darf keiner
ohne Erlaubnis desselben seinen Platz verlassen.
10 Die Berger, welche sich aus älteren und möglichst
einflussreichen Männern recrutieren, haben die spezielle
Verpflichtung die geretteten Sachen in Obacht zu nehmen,
und sowohl die vom Brande Betroffenen wie die Nachbarn
vor den häufig vorkommenden muthwilligen und unbedachten
Schädigungen zu schützen. Ihr Zugführer bestimmt den
Posten, welchen sie ohne Erlaubnis nicht verlassen dürfen.
11 Der Führer jeder Abtheilung hat Sorge dafür zu tragen,
daß die zu den verschiedenen Verrichtungen vorher
bestimmten Mannschaften die ausbrechende Feuersbrunst
sofort die ihnen zugewiesenen Posten einnehmen und die
Feuerlöschgeräthe jeder Abtheilung sich stets in gutem
brauchbarem Zustande befinden.
12 Wenigstens alle viertel(?) Jahr, wo möglich alle Monate
findet an einem Samstag Nachmittage um 3 Uhr(?)
eine Übung der Feuerwehr statt, und
Bei stattfindenden Uebungen der Feuerwehr sind alle Mitglieder
verpflichtet, wenn keine dringenden Entschuldigungs-
Gründe vorliegen, derselben beizuwohnen, falls keine
Entschuldigungsgründe vorliegen.,
Verspätungen und unmotiviertes (?) Ausbleiben werden
mit 1 bis 5 Groschen Strafe geahndet.
13 Die Feuerwehr versammelt sich bei dieser Gelegenheit
vor dem Rathause
14 Widersetzlichkeiten, Fahrlässigkeit oder Trunkenheit
im Dienste werden nach dem Urtheile des Vorstandes mit
Ausstoßung gestraft.
16 Sollte sich das Feuerwehr-Corps auflösen, sollen
demselben gehörige Geräthe der Stadt Balve als Eigenthum
zufallen.
17 Änderungen in diesen Satzungen können nur nach
Antrag in einer Hauptversammlung vorgenommen werden
und müssen 2/3 der Anwesenden und die Hälfte der
Vorstandsmitglieder für die Änderung stimmen.
18 Zukünftige Beschlüsse der Gemeindevertretung,
die in Bezug auf die Feuerwehr überhaupt, oder wegen
Aenderungen in diesen Satzungen gefaßt werden,
sollen zur Ausführung gelangen
Balve den 8 Oct 1872
Die Gemeinde Verordneten
Cramer
Wilmes
F, Berken
August 1872
In Betreff einer städtischen
Feuerlösch-Ordnung enthält Euer ….
Schreiben vom 29. 7 meiner Ansicht
nach im Allgemeinen dasjenige, was in
Gemäßheit der Provinzial-Feuer-Polizei-
Ordnung, angemessen hier geschaffen
werden kann.
Die Gemeindeverordneten dringen
auf baldige Erledigung dieser Angelegenheit,
wollen jedoch die Bestrebungen des Herrn
Lucas möglichst berücksichtigen. Insofern
solche mit der Feuer-Polizei-Ordnung in
Einklang stehen, wird dies meines Erachtens
geschehen können. Theilen Sie meine
Ansicht, so bitte ich den anliegenden
Entwurf zu einer Feuerlösch-Ordnung,
die in der Hauptsache auf ….
diesbezüglichem vorangegangenem Schreiben
basiert, zu prüfen, und ev. der
Gemeinde-Versammlung zu weiterer
Veranlassung vorlegen zu wollen.
Mit Hochachtung
ergebenst Schulte
An Herrn Amtmann Schlüter
wohlgeboren
Balve den 23. October 1872
In der Anlage habe ich Ihnen die seitens der
Gemeinde-Versammlung genehmigten Statuten der
Balver Feuer-Wehr wieder zugesandt. Die noch-
malige eingehende Prüfung derselben hat meine
Ueberzeugung, welche ich dem Gemeinde-Vorstande
bereits nach Einreichung des Entwurfes derselben
im Juli d. J. in meinem Schreiben vom 29ten Juli
mitgetheilt habe, noch bestärkt, daß die Statuten
in ihrer zeitigen Fassung nicht eine geordnete Lokal-
Feuer-Polizei-Ordnung ersetzen. An Stelle der
letzteren werden dieselben nur dann wirken können,
wenn denselben eine solche der Provinzial- und
Feuer-Polizei-Ordnung entsprechende Fassung
gegeben wird, daß in Betreff der Stellung der
Polizei-Behörde zu der Feuerwehr in keiner Weise
ein Zweifel obwalten kann. Jedes Mißverständniß
in dieser Beziehung würde im Augenblicke der Gefahr
von den unangenehmsten Einwirkungen und
Folgen sein.
Soll jedoch die Feuerwehr neben dem auf Grund
der Provinzial- und Kreis-Feuer-Polizei-Ordnung
durch die Polizei-Behörde resp. den Amtmann zu er-
nennendem Feuer-Lösch-Personal fungieren, so wird
den Statuten ebenfalls eine andere Fassung zu geben
sein, woraus das Verhältniß der Feuerwehr als
einer dasselbe unterstützendes Hilfs-Corps klar ersichtlich sei.
Ich bin indessen der Überzeugung, daß die
Bildung einer Feuerwehr neben dem Feuer-Lösch-
Personal in so einer kleinen Stadt wie Balve nicht
gut möglich ist, da zu Letzterer selbstredend die brauch-
barsten und geeignetsten Kräfte verwendet werden,
und daher der Ersteren das erforderliche Personal
jedenfalls aber solche geeignete Persönlichkeiten fehlen
werden, welche derselben einen soliden beständigen
Halt verleihen können.
Sie wollen daher die Ansicht der Gemeinde-Ver-
tretung darüber hören, in welchem Verhältniß
die Feuerwehr fungieren soll und mir demnächst
die Statuten, nachdem denselben die diesem
Verhältniß entsprechende Fassung gegeben wurde,
wieder zugehen lassen.
Der Amtmann ….
An den Herrn Gemeinde-Vorsteher Schulte
Wohlgeboren hierselbst
Balve den 29. October 1872
Br. m. An den Herrn Gemeinde-Vorsteher Schulte mit dem
Entwurfe zur Lokal-Feuer-Polizei-Ordnung ergebenst zu
remittieren. Die mit voller Tinte eingetragenen Zusätze müssen,
da selbige sich auf die bestehenden Bestimmungen
gründen, in die Lokal-Feuer-Ordnung aufgenommen
werden, wenn dieselbe Genehmigung erhalten soll.
Wünschenswerth ist es, wenn in Betreff der Verpflichtung
der Pferdebesitzer zur Transportierung der Spritze bei
auswärtiger Feuersgefahr etwas Bestimmtes festgestellt
würde: Ob jeder oder bestimmte zu Bezeichnende in der
Nähe des Spritzen-Lokals wohnende Pferdebesitzer zum
Transport verpflichtet sind, sowie auch ob eine Gratifikation
aus der Gemeinde-Kasse dafür geleistet werden
soll und in welcher Höhe.
Demnächst würde es sich auch empfehlen, wenn die
Verpflichtung jedes Hauseigenthümers zur Haltung
und Mitbringung eines mit seinem Namen versehenen
Feuereimers ausgesprochen würde, da sich bei dem
letzten Brande ein großer Mangel hieran heraus
gestellt hat.
Endlich würde es meines Dafürhaltens nicht
unzweckmäßig sein, wenn in der Lokal-Feuer-Ordnung
denjenigen, welche sich durch besonders hervorragende
Hülfeleistungen auszeichnen, eine Belohnung in Geld
in Aussicht gestellt würde.
Der Amtmann ….
An den Herrn Gemeinde-Vorsteher
Schulte
Wohlgeboren zu Balve
Balve, 13. Dez 1872
Die Einführung einer
freiwilligen Feuerwehr
für Balve
Das Bestreben der hiesigen Bürgerschaft, daß Vorkeh-
rungen getroffen werden,wodurch bei ausbrechender
Feuersbrunst ein rascheres geordnetes Verfahren in
Heranbringung der Löschgeräthschaften, eine eiligere
Einstellung der Löschmannschaften auf dem Brandplatze
deren sofortige zweckmäßige Aufstellung, Ordnung
und Aufsicht beim Rettung … herbeigeführt wird,
hat sich als ein Allgemeines bekundet.
Es werden sich daher voraussichtlich die achtbar-
sten Bürger an dieser Einrichtung beteiligen,
deren Zweckmäßigkeit durch die hiesige Gemeinde-
vertreter wiederholt anerkannt ist,
Eu Hochwohlgeboren erlaube ich mir, die unter-
October durch die Gemeinde-Vertreter geneh-
migten Statuten der Feuerwehr mit dem gehorsamsten
Antrage vorzulegen, deren Genehmigung durch die König-
liche Regierung erwirken zu wollen.
Der Vorsteher
gez. Schulte
An
den Königlichen Landrath
Herrn Freiherrn von Lilien
Hochwohlgeboren
Arnsberg